Familienbuch Fleringen in der WGfF veröffentlicht

Ende September wurde das Familienbuch Fleringen in der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V. (WGfF) veröffentlicht. In diesem Beitrag stelle ich das neue Ortsfamilienbuch einmal kurz vor.
Das Ortsfamilienbuch trägt den Titel „Familienbuch der katholischen Pfarrei St. Lukas Fleringen 1683 – 1907 mit Oberhersdorf, Anzelter Hof, Hersdorfer Mühle und Gondelsheim (teilweise bis 1798)“. Die Kurzform des Titels lautet „Familienbuch Fleringen 1683 – 1907″. Der Autor des Buchs ist Richard Meyer aus Oberlauch. Die WGfF ist der Herausgeber des Buchs.
Das Ortsfamilienbuch behandelt die katholische Pfarrei St. Lukas in der Ortsgemeinde Fleringen, die Ortsteile und Wohnplätze Oberhersdorf, Anzelter Hof und Hersdorfer Mühle von Hersdorf, sowie teilsweise den Ortsteil Gondelsheim von Weinsheim. Alle Ortschaften befinden sich im Eifelkreis Bitburg-Prüm von Rheinland-Pfalz und gehören der Verbandsgemeinde Prüm an.
Das „Familienbuch Fleringen 1683 – 1907″ enthält über 6000 Personeneinträge und mehr als 1600 Familieneinträge, die in 1000 Nachnamen und 550 Orten registriert sind. Das Familienbuch ist Ende September als Softcover im DIN-B3-Format für 24 EUR als Nichtmitglied zu erwerben. Als WGfF-Mitglied zahlt man nur 21 EUR. Das gedruckte Buch umfasst 416 Seiten. Die ISBN lautet 978 – 3‑86579 – 162‑7. Das Ortsfamilienbuch hat ein Gewicht von 0,81 kg. Ein Buchauszug als PDF-Dokument mit Vorwort und Register ist zum Download verfügbar.
Geografische Lage
Geschichtliches

Seit frühem Mittelalter lagen Grundbesitz, Grundherrschaft, sowie die Hoheitsrechte in Fleringen bei der Trierer Abtei St. Irminen. Nach jahrelangen Streitigkeiten überließ die Abtei St. Irminen im Jahre 1761 die beiden Dörfer Fleringen und Oberhersdorf dem Herzog von Arenberg für 250 Reichstaler jährliche Pacht und er erwarb damit als Lehen die Einkünfte und Rechte der Herrschaft Fleringen.
Die Stockbesitzer zu Fleringen und Oberhersdorf hatten nach der Besitznahme des Landes durch Frankreich (1798) den ausschließlichen Besitz der Waldungen in Anspruch genommen und deshalb einen Prozess gegen die Gemeinde begonnen. Der Präfekt des Saardepartement erhob dagegen eine Konfliktsklage durch einen Beschluss vom 10. Januar 1807. Aufgrund der Beschlüsse auf dem Wiener Kongress (1815) kam Fleringen zum Königreich Preußen. Im Jahre 1817 baten die Stockbesitzer das preußische Ministerium des Innern, die Konfiktsklage zu entscheiden bzw. ihr Eigentumsrecht anzuerkennen. Das Innenministerium entschied zugunsten der Stockbesitzer. Deshalb hat die Gemeinde bis heute keinen Gemeindewald.
Während der Notzeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wanderten viele Einwohner in Richtung USA aus. Der Zweite Weltkrieg richtete im Ort erhebliche Zerstörungen an, die heute kaum noch sichtbar sind.
Weiterführende Quellen
- Familiebuch Fleringen im WGfF-Shop
- Fleringen im Genwiki
- OFB-Eintrag im Genwiki
- Fleringen im Geschichtlichen Ortsverzeichnis (GOV)
- Fleringen im Wikipedia
- Fleringen im Google Maps
- Fleringen im OpenStreetMap
- Fleringen im Bing Maps
- Offizielle Webseiten: Ortsgemeinde Fleringen und Verbandsgemeinde Prüm
Für das Titel wurde verwendet: Covergrafik des Familienbuchs Fleringen
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